Du bist Fotograf ? Du gehst gerne auf Reisen ? Du veröffentlichst deine Bilder gerne auf den sozialen Netzwerken ? Dann solltest du diesen Beitrag unbedingt lesen !
Wenn du deine Fotos veröffentlichen willst, solltest du dir vorher über ein paar Dinge Gedanken machen. Ein Thema geht dabei immer wieder durch die Medien: Die sogenannte Panoramfreiheit. In diesem Bericht erzähle ich dir, was das für dich als Fotograf bedeutet.
Was ist die Panoramafreiheit überhaupt ?
Die Panoramafreiheit in Deutschland erlaubt es dir, Fotos, die du im öffentlichen Raum machst (z.B. von öffentlich zugänglichen Wegen und Strassen), auch zu veröffentlichen. Dabei brauchst du dir um die Urheberrechter der einzelnen Bauwerke oder Kunstwerke keine Gedanken machen.
Ohne die gesetzlich geregelte Panoramafreiheit würden das Urheberrecht eines Bauwerks beim Architekten, das eines Denkmals beim Künstler liegen. Damit dürftest du keine Fotos veröffentlichen und/oder kommerziell nutzen (z.B. eine Postkarte von deinem Motiv verkaufen).
Also ist die Panoramafreiheit eine gute Sache !
Eine Einschränkung gibt es allerdings: Die Gebäude, oder was immer du fotografierst, muß sich bleibend an diesem Ort befinden. Das bedeutet, dass du z.B. den Reichstag in Berlin fotografieren und veröffentlichen darfst, da dieser ja dauerhaft dort steht. Verhüllt aber Christo den Reichstag, so ist das nur für eine kurze Dauer vorgesehen – eine Veröffentlichung/Vermarktung ist nur mit Genehmigung des Künstlers gestattet !
Und was bedeutet „Öffentlich zugänglich“ ?
Normalerweise ist die Rechtsprechung so, dass alle Orte als öffentlich gelten, wenn ich diese ohne Zutrittsbeschränkung betreten kann.
Als „nicht öffentlich“ gilt, wenn du Eintritt bezahlen musst. Auch wenn du den eigentlichen Ort nur durch ein gesichertes Tor oder eine Schranke erreichen kannst, ist es kein öffentlicher Raum mehr. Auch sind keine Hilfsmittel wie Leitern oder Drohnen erlaubt, um ein Bild zu machen , um nachher sagen zu können: „Die Leiter stand doch auf öffentlichem Raum..“
Was ist mit Bildern im inneren von Gebäuden ?
Wie vorhin schon geschrieben, verlässt du den öffentlichen Raum, sobald du ein Gebäude betrittst ! Grundsätzlich gilt dann das Hausrecht des Eigentümers.
In Museen etc. gibt es in der Regel bestimmte Bestimmungen, was erlaubt ist oder nicht. Diese finden sich meist an der Information oder du kannst sie vorab auf der jeweiligen Internetseite einsehen. Meist ist die reine Veröffentlichung erlaubt, die kommerzielle Nutzung aber untersagt.
Sollte alles nicht vorhanden sein, nimmt es dir keiner übel, wenn du direkt vor Ort einen Verantwortlichen danach fragst !
Was fällt unter die kommerzielle Nutzung ?
Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten.
Eindeutig ist es kommerziell, wenn du die Fotos als Poster zum Kauf anbietest, oder die Bilder an Zeitschriftenverlage oder Online-Magazine verkaufst.
Bei der Verwendung des Bildmaterials auf deinem Blog ist das dann schon nicht mehr so eindeutig. Wenn du z.B. einen Werbebanner auf deiner Seite integriert hast, kann das unter Umständen schon als kommerziell angesehen werden.
Auch eine Gradwanderung ist es, wenn du die Bilder bei sozialen Netzwerken verwendest. Bei Facebook gibst du bereits die Nutzungsrechte an deinem Foto bereits beim Hochladen an Facebook weiter ! Und Facebook ist nunmal ein kommerzielles Unternehmen. Verwendet Facebook dann dein Foto kommerziell, kannst du als Urheber unter Umständen dafür haftbar gemacht werden !
Wo überall gilt die Panoramafreiheit ?
Die Panoramfreiheit ist leider nicht überall gesetzlich geregelt . Die Karte gibt dir einen ungefähren Überblick:
Grüne Länder (z.B. Deutschland, Österreich, Schweiz) geähren die o.a. Panoramafreiheit; in den gelbgrünen Ländern gilt dies nur für Gebäude, nicht aber für Kunstwerke.
Orange Länder erlauben die Veröffentlichung der Fotos, nicht aber die kommerzielle Nutzung.
Pinkfarbene Länder (z.B. Italien, Frankreich, Griechenland) haben eigentlich keine Panoramafreiheit.
Dann darf ich Bilder z.B. aus Frankreich gar nicht veröffentlichen ?
Ja und Nein.. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Also sind ältere Gebäude kein Problem. Bei moderner Architektur gilt wiederum das Urheberrecht.
Beispiel:
Der Architekt des Eiffelturms ist schon länger als 70 Jahre tot.. du kannst das Bilder also ohne weiteres veröffentlichen ! Aber: Die Beleuchtung des Eiffelturms ist jüngeren Datums.. eine Nachtaufnahme des Eiffelturms unterliegt wieder dem Urheberrecht !!
In den meisten Fällen kann man aber das „Territorialprinzip“ geltend machen. Es gilt also immer das Recht des Landes, in dem du das Bild veröffentlichst. Wenn du das Bild aber online verwendest, kannst du die Veröffentlichung ja nicht begrenzen; d.h. ein Nutzer aus Frankreich kann ja z.B. den Post auf deinem Blog auch sehen. Dann kannst du dich NICHT auf das Territorialprinzip berufen.
Gibt es Gebäude, die ich gar nicht veröffentlichen sollte ?
Ja, bei folgenden Gebäuden kann es Probleme geben (Beispiele):
– Eiffelturm bei Nacht in Paris
– Atomium in Brüssel
– Schloss Sanssouci (Schlosspark ist kein öffentlicher Raum)
Mein Tip (natürlich ohne Gewähr):
Fotos, die von einem öffentlichen Raum gemacht wurden, können problemlos veröffentlicht werden.
Bei Fotos, die nicht von öffentlichem Raum fotografiert wurden, solltest du generell nachfragen. Vor allem bei einer kommerziellen Nutzung solltest du dir immer ein schriftliches Einverständnis holen ! Damit habe ich eigentlich fast immer positive Erfahrungen gemacht.
Wenn du das Thema tiefer näher betrachten willst, empfehle ich dir das Buch
RECHT FÜR FOTOGRAFEN: DER RATGEBER FÜR DIE FOTOGRAFIACHE PRAXIS von Wolfgang Rau (Neuauflage 2017)
PS:
Achtet auch in anderen Ländern darauf, wenn ihr MENSCHEN fotografiert !
Erkundigt Euch vorher, wie das in den Ländern gehandhabt wird. Sonst können böse Überraschungen auf Euch warten !!
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Wahre Worte Frank,
viel zuwenige machen sich Gedanken darüber, vor allem auch über das Teilen von Bildern.
Ich kann daher auch nur jedem dieses Buch empfehlen. Es sensibilisiert ein wenig und beugt Schäden vor, die durch Missachtung entstehen.
Sonnige Grüße
Michael Mester
So sehe ich das auch…. daher werden immer wieder mal solche Hinweise veröffentlicht !